1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mentoring-, Sparring-, Trainings- und Veranstaltungsverträge zwischen Carolin Otzelberger (nachfolgend auch Auftragnehmer genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend auch Kunden genannt).

Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die diesen AGB entgegenstehen, von diesen AGB abweichen bzw. von den gesetzlichen Regelungen zu Ungunsten des Auftragnehmers abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

Weitere Vereinbarungen sind für Carolin Otzelberger nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden.
Die von Carolin Otzelberger abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

2. Vertragsabschluss
Mit der Beauftragung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber (mündliche oder schriftliche Buchung eines konkreten Mentoring- oder Sparring-Pakets; Buchung einer Einzelsession per Email oder Buchungskalender; Anmeldung zu einem Kurs via Online-Formular; schriftliche Buchung eines Trainings, Vortrags oder Kurses – auch per E-Mail) ist ein verbindliches Angebot abgegeben. Der Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail) Annahme (Auftragsbestätigung) dieses Angebots durch Carolin Otzelberger Zustande.

Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Beauftragung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches Carolin Otzelberger für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist dieses Angebot annimmt.
Buchungen sind somit verbindlich.

3. Umfang der Leistung
Der Umfang der Leistung ergibt sich auf Grundlage des jeweiligen Sparring-Pakets, Trainingsvertrages oder der Kursausschreibung. Eine Garantie für einen seitens des Auftraggebers subjektiv vorgestellten Beratungs- oder Trainingsverlauf wird nicht gegeben. Einzel-Sessions, die nicht innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Gültigkeitszeitraums in Anspruch genommen werden, verfallen ersatzlos.

Sofern Selbstlerninhalte auf der Kursplattform zur Verfügung gestellt werden, behält Carolin Otzelberger sich vor, auch solche Änderungen am Produkt vorzunehmen, die über das zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinausgehen, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt. In einem solchen Fall wird der Kunde gesondert informiert.

4. Honoraranspruch
Carolin Otzelberger hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Das Honorar wird vertraglich vereinbart.

Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss, dessen Höhe vertraglich vereinbart wird. Der Restbetrag des vereinbarten Honorars ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, bei Mentoring- oder Sparring-Paketen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung sowie bei Kursen und Trainings am Veranstaltungstag unter Abzug des Vorschusses fällig, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann die Erfüllung der Leistung auf einen anderen Termin verschoben werden (siehe hierzu auch Punkt 5).

5. Kündigung / Absage von Mentoring- oder Sparring-Paketen, Einzelsessions, Kursen oder Trainings seitens des Auftraggebers

5.1 Kündigung / Absage von Vorträgen oder Präsenz-Trainings (vor Ort) seitens des Auftraggebers

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei Kursen und Trainings unter Berücksichtigung folgender Bedingungen möglich und muss schriftlich erfolgen.
Wird die Ausführung des Auftrages nach Zustandekommen des Vertrags durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung oder Verschiebung), so gilt für

– Trainingsverträge mit Unternehmen folgende Stornoregelung mit der Maßgabe grundsätzlicher Terminflexibilität auf beiden Seiten:

Bis 12 Wochen vorher: Verschiebung auf einen neuen Termin; keine Stornokosten
Bis 8 Wochen vorher: Verschiebung auf einen neuen Termin; falls nicht möglich, Fakturierung von 25 %
Bis 4 Wochen vorher: Verschiebung auf einen neuen Termin; falls nicht möglich, Fakturierung von 50 %
Unter 4 Wochen: Fakturierung von 75 %.

– Privat-Trainings und -Kurse folgende Stornoregelung:

Bei Stornierung einer durch den Veranstalter bereits bestätigten Teilnahme durch den angemeldeten Teilnehmer wird die Trainings-/Kursgebühr bis 2 Wochen vorher in vollem Umfang zurück erstattet, falls dadurch die Mindestteilnehmerzahl des Kurses nicht unterschritten wird. Da Carolin Otzelberger basierend auf der Anzahl von vorliegenden Anmeldungen Kontingente bzw. Räume in Seminarhäusern fest buchen muss und bei Stornierung die vollen Kosten zu tragen hätte, kann bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durch Rücktritt eines bereits angemeldeten Teilnehmers u.U. dennoch die volle Teilnahmegebühr fällig werden.
Bei Stornierung durch den bereits angemeldeten Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen vor Trainings-/Kursbeginn werden 50% der Teilnahmegebühren fällig, sofern die Mindestteilnehmerzahl dennoch erreicht wird (s. oben).

Bei Stornierung durch den bereits angemeldeten Teilnehmer innerhalb von 48 Stunden vor Trainings-/Kursbeginn werden 75% der Teilnahmegebühren fällig, sofern die Mindestteilnehmerzahl dennoch erreicht wird (s. oben).

Die Tagungspauschale (Übernachtung und Vollverpflegung im Seminarhaus) wird in jedem Fall in Rechnung gestellt und ist vom Teilnehmer zu zahlen, falls der Platz nicht anderweitig besetzt werden kann.

In jedem Fall kann immer eine Ersatzperson genannt werden und an dem Training teilnehmen (sofern sie eventuell bestehende Teilnahmevoraussetzungen erfüllt).

Grundsätzlich: Wenn Sie eine Kündigung in Betracht ziehen, sprechen Sie bitte vorher mit mir. So können wir versuchen eine für beide Seiten dienliche Lösung zu finden.

5.2 Kündigung / Absage von Mentoring- oder Sparring-Paketen, Einzelsessions oder Online-Kursen seitens des Auftraggebers

Der Rücktritt von einem bereits gebuchten Mentoring- oder Sparring-Paket oder einer Einzelsession (Breakthrough-Session) ist nicht möglich. Sollte sich der Auftraggeber entscheiden, nicht alle im Paket enthaltenen bzw. gebuchten Sitzungen in Anspruch zu nehmen, so erlischt damit nicht seine Verpflichtung, das Paket bzw. die Einzelsession in vollem Umfang zu bezahlen.
Bei Absage eines in einem Mentoring- oder Sparring-Paket enthaltenen Intensivtages (Dive Deep) gelten die unter 5.3 genannten Bedingungen.

Ebenso ist der Rücktritt von einem bereits gebuchten Online-Kurs ausgeschlossen. Sollte sich der Auftraggeber entscheiden, nicht alle im Paket enthaltenen Angebote in Anspruch zu nehmen, so erlischt damit nicht seine Verpflichtung, den Online-Kurs in vollem Umfang zu bezahlen. von dieser Regelung ausgenommen sind Online-Kurse mit einem explizit eingeräumten Rücktrittsrecht („Geld-zurück-Garantie“).

5.3 Kündigung / Absage von Intensivtagen (Dive Deep) seitens des Auftraggebers

Bei Rücktritt von einem gebuchten Intensivtag (Dive Deep) mehr als 28 Tage vor dem vereinbarten  Termin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 500 EUR zzgl. MwSt. fällig.
Bei Absage eines Intensivtags  innerhalb von 7 bis 28 Tage vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 1000 EUR zzgl. MwSt. fällig.
Bei Absage eines Intensivtags  innerhalb von 6 Tagen vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 1500 EUR zzgl. MwSt. fällig.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Intensivtags wird ein Ausfallhonorar von 2000 EUR zzgl. MwSt, fällig.

6. Kündigung / Absage von Mentoring- und Sparring-Paketen, Kursen oder Trainings seitens des Auftragnehmers

6.1 Kündigung / Absage von Vorträgen oder Präsenz-Trainings (vor Ort) seitens des Auftragnehmers

Der Veranstalter kann aus wichtigem Grunde, zum Beispiel bei Krankheit der Trainerin oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, das Training oder die Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe zurück erstattet oder es wird nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ein neuer Termin vereinbart.

Carolin Otzelberger haftet in dem Fall nicht für bereits gebuchte Anreisen per Auto (z. B. Mietwagen), Bahn oder Flugzeug.

6.2 Kündigung / Absage von Mentoring- oder Sparring-Paketen oder Online-Kursen seitens des Auftragnehmers

Carolin Otzelberger behält sich das Recht vor, Teilnehmer auch nach Beginn eines Mentoring- oder Sparring-Pakets oder Online-Kurses aus dem Programm zu nehmen, wenn sie den Eindruck hat, dass dies zum höchsten Wohle des Teilnehmers und/oder der Gruppe ist. Gründe für solch einen Ausschluss liegen insbesondere dann vor, wenn die Mentorin zur Einsicht gelangt ist, den Klienten nicht in der Form unterstützen zu können, wie es für die persönliche Situation des Teilnehmers erforderlich wäre. Darüber hinaus kann es zum Ausschluss kommen, wenn die Mentorin feststellt, dass ein Teilnehmer die Entwicklung der ganzen Gruppe behindert oder den Kurs-Raum (insbesondere die geheime Facebook Gruppe) in einer Art und Weise nutzt, die der Gruppe insgesamt nicht zuträglich ist.

In solche einem Fall werden zum Zeitpunkt des Ausschlusses alle noch ausstehenden Ratenzahlungen storniert bzw. bei geleisteter Einmalzahlung die Kursgebühr anteilig zurückerstattet.

7. Absage eines Termins
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich.
Zeit und Ort des Mentorings/Sparrings werden von den Vertragspartnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Einzelsitzungen ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 100 % berechnet.

8. Bild- und Tonaufnahmen
Von allen Live-Inhalten der Mentoring-Angebote (wie Live-Trainings, Q&A Sessions und virtuelle Workshops) von Carolin Otzelberger sowie von öffentlichen Präsenz-Trainings und Events werden Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen angefertigt.
Mit der Teilnahme an solchen Angeboten räumt der Teilnehmer Carolin Otzelberger ohne Vergütung das Recht ein, Bild- und Tonaufnahmen anlässlich dieser Veranstaltung herzustellen und diese Aufzeichnungen zu werblichen sowie nicht-werblichen Zwecken umfassend und unbeschränkt in allen Medien auszuwerten und zur Bearbeitung auf Dritte zu übertragen.
Personen, die damit nicht einverstanden sind, werden gebeten, von einer Buchung dieser Angebote abzusehen.

9. Copyright
Alle dem Klienten zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Medien sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönliche Gebrauch des Klienten bestimmt.
Das Urheberrecht an den Mentoringkonzepten, Unterlagen und Medien gehört allein Carolin Otzelberger. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Carolin Otzelberger ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

10. Haftung
Die Informationen und Ratschläge in Einzelsitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch die Mentorin sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Carolin Otzelberger handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.
Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Einzelsitzungen-Sitzungen und Kurse und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Mentoring oder Sparring ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Carolin Otzelberger verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Die Daten des Kunden werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes bei Carolin Otzelberger abgespeichert. Eine Weitergabe personenbezogener Daten der Kunden an Dritte erfolgt nicht. Details sind in der Datenschutzerklärung nachzulesen.

12. Sektenerklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuche oder besucht habe, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Coachings und Beratungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehne ich sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziere mich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.

13. Nebenabreden
Nebenabreden sind schriftlich zu vereinbaren.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich diese ABB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ganz oder teilweise unwirksame Regelungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

15. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Rosenheim.